Lernförderung
Seit 2011 ermöglicht das Bildungspaket Kindern und Jugendlichen mit Lernschwierigkeiten Unterstützung durch eine
qualifizierte Lernförderung. Diese Hilfe kann ermöglicht werden, wenn das Lernziel, meist die Versetzung in die nächste Klassenstufe, gefährdet ist.
Die Lernförderung gilt für ein konkretes Angebot, mehrere Nachhilfestunden oder einen ganzen Kurs.
Anspruch haben Kinder und Jugendliche bis 25 Jahre, deren Eltern leistungsberechtigt nach dem SGB
II sind (insbesondere Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld), Sozialhilfe,
den Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen.
Wir beraten Sie gerne zu Fragen dieser Lernförderung und helfen bei der Beantragung. Hier finden Sie die einzelnen Schritte:
1. Antragsformular besorgen
Die Formulare erhalten Sie in den sogenannten Leistungsstellen. Für Arbeitsuchende (Bezieher von Arbeitslosengeld II und Sozialgeld) sind die Kreise und
kreisfreien Städte zuständig, deren Aufgaben in der Regel im Jobcenter wahrgenommen werden.
Familien, die Sozialhilfe, Wohngeld oder den Kinderzuschlag
erhalten, finden den richtigen Ansprechpartner im Rathaus, Bürgeramt oder auch bei der Kreisverwaltung. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat auch eine
Liste der Ansprechpartner vor Ort veröffentlicht.
Erster Ansprechpartner für Sie ist die Schule bzw. die Lehrer/innen Ihres Kindes. Wenn die Versetzung gefährdet ist und es an der Schule Ihres Kindes keine ausreichenden Förderung gibt, kann Ihr Kind eine außerschulische Lernförderung erhalten. Lassen Sie sich hierfür von den jeweiligen Lehrern und Lehrerinnen bestätigen, dass Ihr Kind zusätzliche Unterstützung benötigt.
3. Antrag auf Lernförderung stellenLiegt die Bescheinigung der Schule vor, können Sie diese zusammen mit dem Antrag auf Lernförderung bei Ihrem zuständigen Amt einreichen.
4. Anbieter für Lernförderung suchenWird Ihrem Antrag stattgegeben, kann die Lernförderung für Ihr Kind beginnen.
Nehmen Sie dazu Kontakt mit dem Studiertreff in Ihrer Nähe auf, denn auch im Rahmen des Bildungspaketes
können Sie unsere individuelle Nachhilfe und Schulbegleitung nutzen.
Die meisten Ämter haben aber auch Listen mit Anbietern, die im Kontakt mit dem Amt stehen.
Sie haben noch Fragen?
Rufen Sie uns an in einer unserer Filialen in Ihrer Nähe. Weitere Informationen zum Bildungspaket und der Lernförderung erhalten Sie auch beim Bürgertelefon des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales unter
030/ 221 911 009 oder unter
www.bildungspaket.bmas.de